Allgemeine Geschäftsbedingungen der AirZen Networks Lda. Avenida Arriaga 30, 9000-064 Funchal, Portugal, Geschäftsführer Steffen Siewert, VAT PT516672169, Stand Januar 2024
Hinweis: Soweit personenbezogene Bezeichnungen (z.B. „Benutzer“ etc.) im Maskulinum stehen, wird diese Form
verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch nur kurz AGB genannt) gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber (im Folgenden auch kurz „AG“ genannt).
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer AGB.
2. AG im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB finden keine
Verwendung für private Auftraggeber. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
3. Es gelten stets ausschließlich diese AGB. Etwaige entgegenstehende, von unseren Bedingungen abweichende
oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung
vorbehaltlos erbringen. Außerdem gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Geschäfte aus laufender
Geschäftsbeziehung.
4. Unsere AGBs sind in der jeweils aktuellen Fassung auf unserer Internet-Homepage einsehbar.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Konditionen für unsere Waren und Dienstleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Unsere
Darstellung von Produkten und Dienstleistungen im Internet stellt ausdrücklich kein verbindliches Angebot dar,
sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an potentielle Käufer, Bestellungen zu tätigen.
2.2. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten (z.B. Lastenheft) unverändert bleiben.
2.3. Mit Bestellung der gewünschten Ware erklärt der AG verbindlich sein Vertragsangebot. Eine
Zugangsbestätigung unsererseits stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Die Zugangsbestätigung stellt
nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die telefonische Entgegennahme
einer Bestellung stellt keine verbindliche Bestellung dar. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung (AB) zustande. Bei Lieferung ohne schriftliche AB gilt unsere Rechnung
als AB.
2.4. Der AG hat unsere Auftragsbestätigung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen der
AB vom Angebot sind von ihm unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich
geltend zu machen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall der nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen
Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von
uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit unserer Lieferungen
wird der AG unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.6. Sofern der AG den Auftrag auf elektronischem Wege erteilt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem AG nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Unberührt
hiervon bleibt die Möglichkeit des AG unsere AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern
(„Download“).
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die Ware, wie sie in unserem Angebot beschrieben ist. Über diese Beschreibung
hinausgehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten
nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Angaben in Prospekten, Katalogen,
Internetseiten oder ähnlichen an eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern gerichtete Werbemaßnahmen /
Informationen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit
von Geräten für neue Technologien, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, wenn sie schriftlich
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des
Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für
den AG zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem
technischen Fortschritt dienen.
3.2. Wir weisen darauf hin, dass Geräte auch in Varianten angeboten und ausgeliefert werden, deren Betrieb unter
bestimmten Umständen bzw. Konfigurationen in Deutschland oder einigen anderen Ländern nicht zulässig ist.
Dies kann sich zum Beispiel aus einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung bei bestimmten Modul-
oder Antennenkonfigurationen ergeben.
3.3. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle am Markt erhältlichen Peripheriegeräte zu unseren Produkten kompatibel
sind. Inkompatibilitäten mit einzelnen Peripheriegeräten sind nur dann ein Mangel, wenn wir diese
Kompatibilität ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
4. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte
4.1. An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen
Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/
Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom AG nicht verändert
abgedeckt oder beseitigt werden.
4.2. Der AG ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der
Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
4.3. Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte
bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der AG Ansprüchen Dritter
ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4.4. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem AG ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die
gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen bestimmungsgemäß zu nutzen. Im Falle von
Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und der Lizenzvereinbarung hat die Lizenzvereinbarung
Vorrang.
4.5. Der AG darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen und nutzen. Der
AG verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke, Markenzeichen, Seriennummern
und sonstige Identifikationsmerkmale – nicht zu entfernen, nicht unkenntlich zu machen oder nicht ohne unsere
vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern. Jegliche Verbreitung der Software (offline oder online)
sowie deren Vermietung oder Verleih bedarf unserer schriftlichen Zustimmung bzw. nachweislich der
Zustimmung des Lizenzgebers.
4.6. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns
bzw. beim Softwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
4.7. Wir können die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann
vor, wenn der AG mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder die
Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch
uns nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der AG die Hardware, Originalsoftware und
vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung von uns wird der
AG die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.
5. Pflichten des AG – Hardwarenutzung, Softwarenutzung, Installationsleistungen
5.1. Der AG ist alleine dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Vorschriften beim Betrieb der von uns bezogenen
Produkte eingehalten werden bzw. die Produkte nur an Orten zu betreiben sind, wo dies zulässig ist.
5.2. Dem AG ist es untersagt, ohne unsere vorherige Zustimmung das Gehäuse der von uns gelieferten Geräte zu
öffnen. Bei Zuwiderhandlung erlischt sofort jeglicher Gewährleistungsanspruch.
5.3. Bei Inkompatibilitäten ist der AG verpflichtet, ggf. zur Beseitigung von Störungen an allen beteiligten Geräten
nach unserer Anweisung zumutbare Einstellungen/Konfigurationsänderungen vorzunehmen, wenn damit eine
Funktionalität hergestellt werden kann.
5.4. Der AG trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass unsere Ware ganz oder teilweise nicht
ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Ware gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm
beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.
5.5. Um eine Kompromittierung der verwendeten Systeme möglichst auszuschließen, soll der AG selbst jeweils für
eine Aktualisierung der Software durch Einspielung verfügbarer, aktueller Fehlerberichtigungen für die
zugrundeliegenden Betriebssysteme und Standard-Software sorgen. Werden die Aktualisierungen seitens des
AG nicht vorgenommen kann für hieraus resultierende Probleme keine Haftung übernommen werden.
6. Preise/Zahlung/Aufrechnung/Zahlungsverzug
6.1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich der für den Versand notwendigen Verpackung;
diese kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen sind
in den ausgewiesenen Produkt-Preisen, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht enthalten.
6.2. Sofern nichts anderes vereinbart, haben die Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb
von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzugs. Der Besteller kann erkennbare Einwände gegen unsere Rechnungen nur
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend machen.
6.3. Der AG hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorliegens von Mängeln steht dem AG ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen oder die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem AG steht offensichtlich ein Recht zur
Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur
Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessen Verhältnis zu den Mängeln und
den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
6.4. Befindet sich der AG mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, auch von anderen nicht ausgeführten Verträgen mit dem AG zurückzutreten. Bei Verzug fallen
gleichfalls alle Stundungs- und Prolongationsabreden fort. Unsere weiteren Rechte aufgrund Zahlungsverzugs
des AG sind hierdurch unberührt.
7. Lieferpflicht / Rücktritt
7.1. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- oder
Liquiditätsverhältnissen des AG ein und wird dadurch unser Anspruch gefährdet oder werden solche bereits
vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so können wir die sofortige Zahlung
in bar oder Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, können wir vom nicht
erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Als eine solche Verschlechterung ist insbesondere anzusehen:
Zahlungseinstellungen, Eröffnung des Insolvenzverfahren oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse
sowie Pfändungen, egal aus welchem Grund und von welchem Gläubiger veranlasst.
7.2. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG steht
uns auch für den Fall zu, dass sich die Lieferfähigkeit oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der
Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages
wesentlich abhängt, erheblich verändert. Rechtzeitig und ordnungsgemäße Selbstbelieferungen sind in
jedem Falle Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht.
7.3. Werden wir selbst nur teilweise rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert, sind wir nicht gehalten, die bei uns
eingegangenen Waren auf Lieferansprüche mehrerer AG aufzuteilen, sondern können nach unserem
Ermessen von dem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziff. 7.2. Gebrauch machen.
7.4. Kommt der Vertrag auf Wunsch des AG kulanzhalber zur Aufhebung oder wird die Ausführung verschoben
oder wird der Vertrag geändert, so sind wir berechtigt, für Material, Fertigung, Transport, Maschinenstillstand
und ähnliche Vertragskosten entstehende Aufwendungen als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind
berechtigt, mindestens 15 % des Auftragswertes pauschal als Schadensersatz zu verlangen, falls der AG nicht
einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens ist
hiervon unberührt.
7.5. Im Falle des Rücktritts durch uns werden bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet.
8. Liefer- und Leistungszeit
8.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben.
8.2. Die Bestimmung des Auslieferungstages in der vereinbarten Lieferwoche bleibt uns vorbehalten.
8.3. Bei Abrufaufträgen gilt mangels anderer Vereinbarung ein Mindestvorlauf von 8 Wochen.
8.4. Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen,
betriebsfremde Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs) berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen
zu verlängern. Schadenersatzansprüche gegen uns werden hierdurch nicht begründet.
8.5. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
9. Gefahrübergang
9.1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gefahr geht auf den AG über, wenn
der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir
noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben.
Sofern es auf die Übergabe ankommt, steht es der Übergabe gleich, wenn der AG in Annahmeverzug gerät.
9.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des AG verzögert, so lagern wir die Lieferungen und
Leistungen auf Kosten und Gefahr des AG ein. In diesem Fall steht die Anzeige unserer Lieferbereitschaft der
Übergabe bzw. der Auslieferung gleich.
9.3. Wir erklären uns bereit, auf Kosten des AG diejenigen Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
10. Gewährleistung
10.1.Den AG trifft die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Rügen müssen uns
schriftlich zugehen.
10.2.Auch im Falle rechtzeitiger Untersuchung und Mängelrügen verliert der AG die Gewährleistungsansprüche,
wenn er die Ware weiterveräußert oder weiterverarbeitet, bevor eine Einigung zwischen ihm und uns erzielt ist
oder bevor wir die angemessene Möglichkeit zur Besichtigung oder Beweissicherung hatten.
10.3.Der AG ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Besichtigung und Überprüfung des mangelhaften
Kaufgegenstandes zu geben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, der ordnungsgemäß gerügt
worden ist, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.4.Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der AG fällige
Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit
Mängel behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
10.5.Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
oder bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
10.6.Will der AG Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein
Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosem 2. Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
10.7.Die zu dem Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der AG, soweit sie sich dadurch
erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als den vertraglichen Lieferort verbracht
werden; es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10.8.Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße
Behandlung/Lagerung zurückzuführen sind.
10.9.Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom AG zur Verfügung gestellten
Hardware – und Software- Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von
Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des AG stammenden Gründen resultieren.
10.10.Für Hard- bzw. Software, die vom AG geändert worden ist, erbringen wir keine Gewährleistung; es sei denn,
der AG weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1.Wir bzw. unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir jedoch nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 11.1. Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
11.2.Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AG, z.B. Schäden an anderen
Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
11.3.Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 11.1. und 11.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung
und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 11.4.,
die Haftung für Unmöglichkeit Ziff. 11.5.
11.4.Wir haften bei Verzögerungen der Leistungen in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
durch uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere
Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn keiner der hier nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die vorstehenden Grenzen
gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.5.Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung/ Leistung in den Fällen des Vorsatzes bzw. der groben
Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn keiner der hier nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Beschränkung gilt
nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Verjährung
12.1.Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB,
§ 479 Abs. 1 BGB oder §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer
Verjährungsfrist von 3 Jahren.
12.2.Die Verjährungsfristen in Ziff. 12.1. gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit
dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadensersatzsprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen,
gilt für sie die Verjährungsfrist aus Ziff. 12.1. Satz 1.
12.3.Die Verjährungsfristen nach Ziff. 12.1. und 12.2. gelten mit folgender Maßgabe:
a.) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b.) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit
wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen/Leistungen übernommen haben. Haben wir einen
Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in Ziff. 12.1. genannten Fristen die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
c.) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs-gesetz,
bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1.Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor, auch wenn die konkrete Ware bezahlt wurde.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; dabei
obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten uns.
13.2.Der AG hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der AG unverzüglich
anzuzeigen.
13.3.Der AG hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen
nach Ziff. 13.2. und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware
entstehen.
13.4.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht
nach den Ziff. 13.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten an
dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
13.5.Der AG ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sofern der AG die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach der Abtretung bleibt der
AG zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der AG seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
13.6.Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den AG wird stets für uns vorgenommen. Erfolgt eine
Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet oder vermischt wird. Erfolgt die Verarbeitung/Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum bzw. Miteigentum für uns.
Für die durch Verarbeitung/Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
14. Rückgaberecht
Wird für einzelne Produkte ein Rückgaberecht vereinbart, so ist zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit die
Ware schonend zu behandeln sowie vollständig und in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung bis
zu dem vereinbarten Termin kostenfrei an uns zurückzugeben. Im Falle der Versendung hat der AG die Ware
beförderungssicher zu verpacken und auf seine Kosten zu versichern.
15. Lagergeld
Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des AG um mehr als 1 Woche nach der vereinbarten
Lagerzeit oder nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach
unserer Anzeige der Versendebereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat ein Lagergeld,
höchstens jedoch 5 % des Warenwerts, berechnen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer
Schaden entstanden ist.
16. Vertragslaufzeit
Bei Bestellung von WLAN-Gäste-Portal-Funktionen oder Server- bzw. -Cloud-Zugangs- oder -Nutzungs-Rechten
gilt soweit nicht anders vereinbart jeweils eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten als Standard. Danach ist
entweder der Abschluss einer neuen Lizenz, oder der Kauf eines neuen Routers mit gekoppelter Lizenz
notwendig, um die Leistung weiterhin nutzen zu können.
17. Schlussbestimmungen
17.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
17.2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
17.3.Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der AG Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Jede Partei ist jedoch auch berechtigt, die
andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen oder im Wege des einstweiligen
Rechtsschutzes in Anspruch zu nehmen.
17.4.Sollten einzelne Bestimmungen eines konkreten Auftrags in Verbindung mit unseren AGB oder diese AGB
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit die üblichen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
17.5.Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der AG erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen
bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Auch ist der AG damit einverstanden, dass
wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
sowie den weitergehenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik
Deutschland für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.